Was ist Logopädie?



Logopäden behandeln Menschen jeden Alters mit Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Schluckablaufs, des Hörens und der Kommunikation.





Allgemein

Die logopädischen Leistungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erwachsene Patienten und Jugendliche müssen einen gesetzlichen Eigenanteil (derzeit 10% vom Rezeptwert + 10 Euro Verordnungsgebühr) selbst tragen, sofern sie nicht durch die Krankenkasse davon befreit sind.


Mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären Sie bitte im Vorfeld, ob die Kosten für die logopädische Therapie übernommen werden.
Voraussetzung für die Aufnahme der logopädischen Therapie zu Lasten der Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung. Diese kann je nach Störungsbild z.B. vom Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren- Arzt, Neurologen, Hausarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden.


Die Logopädie findet dann in Form von Einzel- oder Gruppentherapie statt. Bei ärztlicher Verordnung kann die Therapie selbstverständlich auch als Hausbesuch oder Videotherapie durchgeführt werden.


 









 

Therapie-Verlauf

Am Beginn der Therapie stehen ein Anamnese-Gespräch zur Erhebung der Vorgeschichte und eine logopädische Diagnostik anhand von störungsspezifischen Testverfahren und Beobachtungen in der Kommunikationssituation.

Auf dieser Grundlage werden dann die individuellen Therapieziele und –methoden mit den Patienten oder Angehörigen festgelegt.


Während des Therapieverlaufs arbeiten Logopäden eng mit den behandelnden Ärzten, mit anderen Therapeuten (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie), Lehrern und weiteren betreuenden Einrichtungen und Personen zusammen.


Die logopädischen Leistungen umfassen neben der Diagnostik und Therapie auch die Beratung von Patienten und Angehörigen und Maßnahmen zur Prävention.







Ziele der Logopädie sind... 

... das Erreichen einer zufriedenstellenden Kommunikationsfähigkeit
... die Verbesserung der Nahrungsaufnahme




Im Einzelnen

 

  • Früherkennung von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen und Vermeidung von Folgestörungen durch rechtzeitige Therapie
  • Erarbeitung von Voraussetzungen für den Lese- und Schreiberwerb
  • Unterstützung kieferorthopädischer Maßnahmen durch Normalisierung der Zungenfunktion
  • Wiedererlangung oder Kompensation sprachlicher Fähigkeiten nach deren Verlust (z.B. durch Schlaganfall)
  • Normalisierung des Schluckablaufs oder kompensatorische Maßnahmen
  • Verbesserung und Kompensation der Stimmfunktion nach Kehlkopfentfernung
  • Verbesserung der stimmlichen Belastbarkeit
  • möglichst lange Aufrechterhaltung von verbliebenen Fähigkeiten bei fortschreitenden Erkrankungen
  • Unterstützung der Krankheitsbewältigung bei chronisch kranken Patienten
  • Hilfe bei der Wiedereingliederung in den Beruf
  • Beratung von Angehörigen im Umgang mit Sprach- und Kommunikationsstörungen
  • Hilfe bei der Übertragung der (wieder)erworbenen Fähigkeiten in den Alltag
  • Nachsorge bei Rückfällen, „Hilfe zur Selbsthilfe“
 
 
 
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